Immobilien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit der Verwendung unseres vorstehenden Angebotes erkennt der Interessent die im folgenden aufgeführten Bedingungen an. Dazu gehören beispielweise die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektspezifischen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

3. Unsere Unterlagen und Mitteilungen sind nur für den Interessenten persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zur Zahlung sowohl der Käufer- als auch der Verkäuferprovision, sofern diese nicht von den Vertragsparteien gezahlt wird.

4. Beim rechtswirksamen Abschluss eines Vertrages sind die im  jeweiligen Angebot aufgeführten Provisionen verdient und sofort fällig.

5. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden, (z.B.: Einrichtungsablösen) zugrunde gelegt.

6. Kommt zwischen dem Interessenten und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Immobiliengeschäft zustande, oder erwirbt der Interessent eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.

7. Sollte infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgen und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts durchgeführt werden oder der Kauf erst nach Beendigung des Maklerauftrages erfolgen, besteht der Provisionsanspruch ebenfalls.

8. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Interessenten selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in einem gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen Verhältnis stehen.

9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung der Quelle schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall Ursächliche an.

10. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden, und uns Untermakler zu bedienen.

11. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind.

12. Die Firma CHRISTIAN GESTERKAMP IMMOBILIEN haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

13. Erfüllungsort und - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist- Gerichtsstand ist der Sitz von CHRISTIAN GESTERKAMP IMMOBILIEN. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

14. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.